Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk

(gemeinnützig und mildtätig)

Treuhandstiftung

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Sie unterstützt die gemeinnützigen Zwecke des Bundeswehr-Sozialwerks e.V. insbesondere zum Wohl von aktiven und ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr und deren Familienangehörigen.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wohlfahrtspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von Personen verwirklicht, im Sinne des § 53 der AO, die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen.

Die Stiftung kann sich zu Erfüllung ihrer Zwecke Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1, Satz 2 AO bedienen. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Organe der Stiftung sind ehrenamtlich tätig. Die Stiftung muss nicht alle Zwecke gleichzeitig und im gleichen Maße verfolgen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Stiftung besteht nicht.

Stiftungen und Stiftungsfonds können nachstehende Zwecke verfolgen (und/oder):

  • Gemeinnützige Zwecke

Gemeinnützige Zwecke verfolgt eine Stiftung, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Grund selbstlos zu fördern. Beispiele für gemeinnützige Zwecke: Förderung der Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, des Umweltgedankens, der Jugend- und Altenhilfe, des Sports und des Wohlfahrtswesens. Von einer Förderung der Allgemeinheit kann man nicht mehr sprechen, wenn der Kreis der Personen, denen die Förderung durch die Stiftung zugutekommt, geschlossen ist.

  • Mildtätige Zwecke

Mildtätige Zwecke verfolgt eine Stiftung, wenn ihre Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder auch aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Hier ist die Leistung der Stiftung also an einzelne Personen oder Personenkreise möglich. Es muss ein Nachweis der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger vorliegen.

Für den Bereich „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ gibt es nachstehende Möglichkeiten:

  • Zustiftung (möglich ab 5.000 Euro)
    Sie erhöhen durch einen Geldbetrag das Stiftungskapital.
  • Errichtung eines Stiftungsfonds (möglich ab 50.000 Euro)
    Mit einem Stiftungsfonds haben Sie die Möglichkeit, eine Zustiftung für ganz bestimmte konkrete Zwecke zu leisten und diesen mit Ihrem Namen zu verbinden. Die Fonds werden treuhänderisch von der Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk verwaltet.
  • Errichtung einer eigenen Stiftung (möglich ab 100.000 Euro)
    Mit diesem Betrag ist die Gründung einer eigenen Stiftung möglich. Unter dem Dach der Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk, die die treuhänderische Verwaltung des Stiftungsvermögens übernimmt, führt die Stiftung einen eigenen, von Ihnen bestimmten Namen. Analog der Regelung bei Stiftungsfonds haben Sie die Möglichkeit, genauer festzulegen, welche Aktivitäten des Bundeswehr-Sozialwerks durch Ihre Stiftung besonders gefördert werden bzw. welchen Zielgruppen sie zugute kommen sollen.

Alle diese Unterstützungsmöglichkeiten haben steuerliche Vorteile für Sie. Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bitte, wenn auch Sie der Stifterfamilie angehören möchten.

Stiftungsfonds der Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk

Stiftungsfonds Anita Feldt
Mit diesem Stiftungsfonds werden im In- und Auslandseinsatz verletzte, verwundete und traumatisierte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und deren Hinterbliebene unterstützt.

Stiftungsfonds Torsten Gauger
Dieser Stiftungsfonds fördert Kinder und Jugendliche.

Bundeswehrstiftung Lipperland 
Diese Stiftung fördert Angehörige der Bundeswehr und deren Familienangehörige in Augustdorf/Lippe im gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Gebiet. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen der Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, der körperlichen Ertüchtigung, der Familienerholung einschließlich Müttergenesungs-, Mutter/Vater-Kind-, Behinderten- und Seniorenfreizeiten. Hilfsbedürftige und kinderreiche Familien werden besonders gefördert.

Hinterbliebenenstiftung Karl-Theodor zu Guttenberg 
Mit diesem Stiftungsfonds werden Hinterbliebene sowie nahestehende Personen von im Auslandseinsatz gefallenen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterstützt. Weiterhin werden im Auslandseinsatz verwundete Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterstützt. Im Rahmen des Angebotes des BwSW e.V. werden Erholungs- und Rehabilitationsmaßnahmen gefördert.

Familie Wehrmann Stiftungsfonds 
Dieser Stiftungsfonds unterstützt die Förderung der Jugendarbeit im Rahmen der internationalen Verständigung.

Ursula Meuer Stiftungsfonds
Dieser Stiftungsfonds unterstützt Mitarbeitende der Deutschen Wehrverwaltung und deren Familienangehörige, die durch Auslandseinsätze einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben oder die in eine Notlage gekommen sind.

Lilia Giehren-Mittler Stiftungsfonds
Dieser Stiftungsfonds unterstützt Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Beschäftigte der Schule für Diensthundewesen der Bundeswehr in Ulmen, deren Familienangehörige und deren Hunde, wenn sie einen gesundheitlichen Schaden erlitten oder in eine Notlage geraten sind.

Waltraud und Hans-Peter Löcherer Stiftungsfonds 
Dieser Stiftungsfonds fördert Angehörige der Bundeswehr, deren Familienangehörige sowie deren Hinterbliebene im gesundheitlichen und sozialen Gebiet sowie die „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“.

Stiftungsfonds Deutsche Bundeswehr 
Bei diesem Stiftungsfonds werden die gemeinnützigen und mildtätigen Stiftungszwecke des BwSW, insbesondere durch Kinder- und Jugendfreizeiten und die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher von aktiven und ehemaligen Bundeswehrangehörigen sowie diesen selbst, gefördert. Weiterhin werden Projekte und Angebote, die geeignet sind, den kulturellen, sportlichen und kameradschaftlichen Zusammenhalt weltweit zu stärken, gefördert.